Seit Ende April gilt am Steinhuder Meer eine neue Vogelschutz-Verordnung. Die Region Hannover informiert in einer Pressemitteilung über die neuen Grenzen und Regeln für Wassersportler.
Neuabgrenzung der Wasserfläche
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westufer Steinhuder Meer“ Ende April 2021 gelten auf der Wasserfläche und den Steinhuder Moorwiesen neue Grenzen. Auf dem Wasser ist die Erweiterung der Schutzzone bereits durch Bojen erkennbar. Zusätzlich wurden 1,50 Meter hohe Schilder mit Erläuterungen in den Seegrund gesetzt. Die Region Hannover bittet alle Wassersportlerinnen und -sportler die Neuabgrenzung zu respektieren.
Die Wasserfläche am Westufer des Steunhuder Meeres ist ein besonders wertvoller Teil des „Vogelschutzgebiets mit internationaler Bedeutung““ und gehört als Fauna-Flora-Habitat-Gebiets zum europäischen System von Schutzgebieten Natura 2000. Bei festgestellten Verstößen können Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die Naturschutzbehörde eingeleitet werden, so die Region. Aktuelle Hinweise zum Befahren des Steinhuder Meers hat die Region in einem Faltblatt mit einer Karte aller neuen Grenzen zusammengestellt. Es liegt bei den Naturpark-Informationsstellen und den Tourist-Informationen aus und kann hier heruntergeladen werden:

Einschränkungen für Angler
Zudem bittet die Region darum, zu beachten, dass auch die Angelplätze nördlich des Parkplatzes Hagenburger Kanal im neuen Naturschutzgebiet liegen und wegen des Betretungsverbotes nicht mehr genutzt werden dürfen. Der Weg zum Winzlarer Aussichtsturm, der Lürßendamm von Hagenburg zum Steinhuder Meer und die Steinhuder Promenade zur Bastion I sind weiterhin für die Öffentlichkeit nutzbar.
Kritik an neuer Verordnung
Gegen die neue Verordnung hatte sich 2020 Widerstand formiert. Die Initiative „Notgemeinschaft Steinhuder Meer“ fürchtete eine weitere Beschneidung der Rechte von Wassersportlern, Touristen und Anwohnern. In einer Pressemitteilung kündigte sie eine Klage gegen die neue Verordnung an. Die Region beteuerte dagegen, dass sich durch die neuen Regelungen kaum Veränderungen einstellen würden, wie beispielsweise die TAZ in einem Artikel über die Naturschutzverordnungen darstellte.
Angler kritisieren insbesondere in sozialen Netzwerken, dass ohnehin schon wenig vom Ufer erreichbare Angelstellen verfügbar seien. Eine Überwachung der nun gesperrten Uferbereiche durch die von Angelvereinen organisierte Fischereiaufsicht sei nun nicht mehr gegeben.