Am 20.03. startet die Segelsaison: Erleichterungen für Osterurlauber und Leistungssegler

Winterbefahrensverbot wird nicht aufgehoben - Segelschein bleibt Pflicht
Dem von vielen Nutzern geäußerten Wunsch, das Winterbefahrensverbot aufzuheben oder einzuschränken, konnte nur begrenzt entsprochen werden. Denn beide Seen fallen unter die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie der EU - bestimmte Schutzstandards sind einzuhalten. Die beiden Gewässer sind bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete insbesondere für verschiedene Enten- und Gänsearten. Seit der Einführung des Winterbefahrensverbots haben die Bestände vieler Vogelarten stark zugenommen, bei manchen Arten haben sie sich gar vervielfacht. Erleichterungen soll es jedoch für den Leistungssport geben. Derzeit wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen Trainingsveranstaltungen des Segelkaders der Bundesleistungssportzentren in den Monaten November und März künftig generell zugelassen werden können.Die Überlegung, die Ausübung von Wassersport in die verantwortungsbewusste Einschätzung der eigenen Fähigkeiten des Einzelnen zu stellen und insoweit zu deregulieren, stieß auf wenig Akzeptanz bei den Menschen an den beiden Seen und wurde insbesondere auch von den Ordnungsbehörden aus Gründen der Sicherheit nicht befürwortet.
Daher bleibt es dabei: Die Befähigung zum Führen von Wasserfahrzeugen muss nachgewiesen werden. Allerdings sind künftig zusätzlich zu den bisher anerkannten Nachweisen auch die des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbandes, des Verbands Deutscher Sportbootschulen und des Verbands Deutscher Wassersport Schulen anerkannt.
Fahrgastschifferei Führerscheinpflicht und 0,5 Promillegrenze
Im Bereich der Fahrgastschifferei wird wieder ein amtlicher Führerschein eingeführt; damit wird der Besonderheit der Personenbeförderung Rechnung getragen. Einzelheiten stehen in einer gesonderten Verordnung. Die derzeit aktiven Fahrgastschiffer müssen jedoch nicht um ihre Zulassungen bangen, sondern können ihre alten Führerscheine bis zum 30. November 2007 umtauschen.Neu ist außerdem eine Alkoholregelung, wonach der Fahrzeugführer nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt haben darf. In der gewerblichen Schifffahrt gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Kitesurfen bleibt erlaubt - Gebiet wird verdoppelt
Das Kitesurfen auf dem Steinhuder Meer ist noch kein Thema in der novellierten Verordnung. Nachdem sich im vergangen Jahr gezeigt hat, dass das Kitegebiet zu klein ist, um die gestiegene Anzahl an Sportlern bewältigen zu können, wird das Kitegebiet in diesem Jahr im Rahmen einer Allgemeinverfügung auf das gesamte Surfgebiet am Nordufer erweitert und damit etwa verdoppelt. Sollte sich dies bewähren und Kite- und Windsurfer genügend Rücksicht aufeinander nehmen, soll die Verordnung im Herbst dieses Jahres entsprechend angepasst werden. Um eventuelle Konflikte mit den Windsurfern möglichst zu begrenzen, dürfen Kiteschulungen nur auf der Fläche des bisherigen Kitegebiets gegeben werden.Die Verordnung wurde am 21. März 2007 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht und ist im Internet unter www.nlwkn.de zu finden. Darüber hinaus gibt es die Verordnung wie bisher als Broschüre in den Tourismusinformationen vor Ort sowie bei der Region Hannover und beim Landkreis Diepholz. Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer (DStMVO) vom 16. März 2007 (http://www.niedersachsen.de/servlets/download?C=35056624&L=20 )
Update der Verordnung
"Vom 1. November eines Jahres bis zum 19. März (Steinhuder Meer) des Folgejahres ist das Befahren der Seen nicht zugelassen, weil in dieser Zeit die Belange des Naturschutzes überwiegen."
Das Steinhuder Meer ist ein international bedeutsames Gebiet für Zug- und Rastvögel. Wasserfahrzeuge dürfen ab dem 15. März gerüstet und bis zum 5. November abgerüstet werden.
Die letzte Änderungsverordnungen ist vom 15.02.2013.
Quelle: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8493&article_id=43482&_psmand=26