Neue Verordnung für Dümmer und Steinhuder Meer vorgestellt

Bitte geltende Fassung der Verordnung beachten
Die zurzeit geltende Fassung nebst Änderungsverordnung bitte auf der Homepage des NLWKN www.nlwkn.de unter Wasserwirtschaft - Flüsse/Bäche/Seen - Seen einsehen und/oder herunterladen. (Link geprüft und abgerufen am 21.05.2010)
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie auch die folgenden Informationen zum Thema (externe Links):
Pressemitteilung der Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Kein Segel- oder Surfschein mehr erforderlich
Eine wesentliche Änderung betrifft die Qualifikationsnachweise zur Führung eines Wasserfahrzeuges: Demnach sollen Freizeitsportler künftig keinen Segel- oder Surfschein mehr vorweisen müssen, die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten wird in die Verantwortung der Sportler gelegt. Anders verhält es sich bei der Fahrgastschifferei. Der hier verlangte Befähigungsnachweis muss neben der Führung des Schiffes und Beherrschung der Technik auch das Verhalten im Notfall umfassen. Für Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten der Sportbootführerschein-Binnen oder vergleichbare Papiere als Nachweis.
Winterfahrverbot in der Diskussion
"Wir haben die Forderungen gehört, das Winter- und Nachtfahrverbot auf beiden Gewässern aufzuheben. Soweit dies naturverträgliche möglich ist, wollen wir dies auch tun", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Dabei müssen wir selbstverständlich die FFH- und Vogelschutzrichtlinien der EU beachten. Daher sind zwei Projektgruppen ins Leben gerufen: Die erste Gruppe untersucht, ob und inwieweit in der Saison Nachtfahrten der Fahrgastschifferei zur Insel Wilhelmstein im Steinhuder Meer ermöglicht werden können. Die zweite Gruppe befasst sich mit der Möglichkeit der Kaderschulung im Winter". Die Ergebnisse der Projektgruppen werden auch genauere Einschätzungen darüber ermöglichen, inwieweit weitere Ausnahmen vom Winter- oder Nachtfahrverbot verwirklicht werden können.Eine neue Regelung zum Ende des Winterfahrverbotes wurde schon festgeschrieben: In den Jahren, in denen Gründonnerstag im März liegt, ist das Winterfahrverbot ab diesem Tag aufgehoben, ohne dass gesonderte Anträge gestellt werden müssen.
Weitere geplante Änderungen der Verordnung

Weitere geplante Änderungen der Verordnung beziehen sich unter anderem auf die erleichterte Durchführung von Regatten, die Promillegrenzen für Freizeit- und Fahrgastschiffer sowie die Kennzeichnungspflichten der Wasserfahrzeuge.
Die Verordnung wird zum 1. April 2007 in Kraft treten. Einzelheiten erfahren Interessierte in den Internetauftritten der Region Hannover, des Landkreises Diepholz und des NLWKN. Gedruckte Exemplare liegen zudem vor Ort in den Tourismusbüros aus.