Steinhude ist jedes Jahr ein äußerst beliebter Anlaufpunkt für die sogenannten „Vatertagstouren“ am 18. Mai, dem Feiertag Christi Himmelfahrt. Damit sichergestellt ist, dass an diesem besonderen Tag alle Besucherinnen und Besucher des Ortes einen angenehmen Aufenthalt haben, hat die Stadt Wunstorf eine Allgemeinverfügung verfasst, die es zu beachten gilt.
Vatertag in Steinhude – Infos zur Allgemeinverfügung der Stadt Wunstorf
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, einige Verhaltensregeln für den Aufenthalt an Himmelfahrt festzulegen:
- das von Dritten wahrnehmbare Abspielen von Musik im Gebiet der Ortschaft Steinhude auf sämtlichen öffentlichen Flächen, auf dem Strandterrassenvorplatz, der Wiese zwischen Strandterrassen und Bootshaus der Feuerwehr und dem Kurparkgelände ist untersagt ist
- auf der Wiese zwischen Minigolfplatz/Strandterrassenparkplatz/Bruchdamm (Fläche 4) besteht das Abspielverbot von Musik ab 18:00 Uhr. Die vorgenannte Grünfläche ist zudem spätestens um 19:00 Uhr zu verlassen.
- das Kurparkgelände (Fläche 2) rund um die Sonnenuhr wird ganztägig mittels Bauzäunen abgesperrt.
- Grillen auf oben genannten Flächen ist aus Gründen des Brandschutzes untersagt.
- der Zutritt zur Badeinsel wird durch einen Sicherheitsdienst geregelt.
- auf die Badeinsel dürfen weder alkoholische Getränke noch Glasflaschen jeglicher Art mitgenommen werden. Transportbehältnisse müssen für eine Sichtkontrolle geöffnet werden. Erkennbar alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Insel verweigert.
Um die Einhaltung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird es am Vatertag vor Ort Polizeikräfte und einen Sicherheitsdienst geben.

Karte der Stadt Wunstorf mit den Grünflächen, für die besondere Maßnahmen gelten. Bild: Stadt Wunstorf
Vatertag in Mardorf – Infos zur Allgemeinverfügung der Stadt Neustadt
Auch für Mardorf hat die Stadt Neustadt eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie bezieht sich auf den Bereich am Nordufer mit dem Badestrand Weiße Düne und den Surfstrand.
- der Aufenthalt am Badestrand Weiße Düne und den Zuwegungen sowie dem Surfstrand ist ab 19 Uhr untersagt.
- das Abspielen von Musik ist am 18. Mai in dem auf der unten abegbildeten Karte eingegrenzten Bereich von 19-24 Uhr untersagt
- zusätzlich besteht ein grundsätzliches Musikverbot auf Grund der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Seefläche Steinhuder Meer“ im Bereich der beiden Strände zu jeder Zeit
